Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist insbesondere mit der raschen und effektiven Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland und EU- Ausland befasst. Diese Tätigkeit umfasst
- die Ermittlung und Kontaktaufnahme mit der Haftpflichtversicherung des Gegners
- die Bestellung für den Mandanten bei der aufnehmenden Polizeiinspektion
- die Beurteilung der Rechtslage
- die Beauftragung von Sachverständigen
- die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, sowie des Haushaltsführungsschaden
Rechtsanwalt Lutz ist Vertragsanwalt des ADAC.