Rechtsanwälte Gerhardt, Lutz, Brüning, Mahn

Warum brauchen Sie einen Anwalt?

Viele Menschen holen sich Informationen zur Trennung und Scheidung heute aus dem Internet und lassen sich nicht mehr anwaltlich beraten. Wir zählen Ihnen beispielhaft 7 Punkte auf, warum Sie eine anwaltliche Beratung benötigen:

  1. Für die zukünftige Nutzung des Eigenheims und das Aufenthaltsrecht der Kinder ist von großer Bedeutung, welcher Ehegatte auszieht. Ziehen Sie nicht ohne vorherige Beratung aus. Bei einem Auszug müssen wichtige Dokumente mitgenommen werden. Wir sagen Ihnen, welche.
  2. Unterhaltsleistungen (Ehegatten- und Kindesunterhalt) werden erst geschuldet, wenn der Unterhaltspflichtige schriftlich in juristisch richtiger Form zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde.
  3. Nach Zeiten der Kinderbetreuung muss der betreuende Elternteil sich um den Wiedereinstieg in das Berufsleben bemühen. Spätestens nach Ablauf des Trennungsjahres wird eine Teil- oder Ganztagstätigkeit verlangt. Wir wissen, was von Ihnen erwartet wird.
  4. Für den Zugewinnausgleich spielt sowohl das Vermögen am Tag der Trennung, als auch das Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages eine bedeutende Rolle. Wir erklären Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.
  5. Eine Auseinandersetzung über den Hausrat? In der Regel übersteigen die Anwalts- und Gerichtskosten den Wert gebrauchten Hausrats. Wir beraten Sie hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit Ihrer Forderungen.
  6. Das gesetzliche Erbrecht entfällt erst mit dem Scheidungsantrag. Ein Testament kann die Erbfolge bereits in der Trennungszeit regeln.
  7. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Regelung der Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüche benötigt ein Ehegatte nicht zwingend einen Anwalt. Eine Beratung über mögliche Rechte ist aber jedenfalls erforderlich. Der Anwalt des Ehegatten wird Sie nicht über Ihre Rechte aufklären.

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