Viele Anwaltskanzleien werben mit einer Onlinescheidung. Die Scheidung soll schneller und günstiger als ein reguläres Scheidungsverfahren sein.
Diese Behauptungen sind irreführend: es gibt keine Scheidung via Internet, jede Ehe wird in einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit beider Eheleute und mindestens eines Anwalts geschieden. Das Amtsgericht setzt den Streitwert fest, aus dem die Gerichts- und Anwaltsgebühren errechnet werden. Der Rechtsanwalt muss nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) abrechnen und darf keine geringeren Gebühren verlangen. Also kostet die Onlinescheidung dasselbe, wie jedes Scheidungsverfahren.
Und die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von der Auslastung des Familiengerichts ab. Der Rechtsanwalt hat darauf keinen Einfluss.
Der Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt erfolgt bei diesen Kanzleien per Email oder Telefon. Eine persönliche Beratung findet in der Regel nicht statt.
Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, einen Rechtsanwalt am anderen Ende Deutschlands zu beauftragen. Durch den täglichen Kontakt mit den zuständigen Gerichten und Behörden kennen wir deren besondere Gepflogenheiten. Vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens soll eine persönliche Beratung stattfinden, um mögliche Ansprüche aus der Ehe zu prüfen. Der weitere Kontakt erfolgt auch in unserer Kanzlei gerne per Email.