Rechtsanwältin Brüning und Rechtsanwältin Mahn waren im Jahr 2008 maßgeblich an der Einführung des Miesbacher Modells am Amtsgericht Miesbach beteiligt. Das Miesbacher Modell ist eine spezielle Verfahrensart zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs, angelehnt an dem Cochemer Modell.
Bei diesem Verfahren werden die Beteiligten verpflichtet, sich nicht nachteilig über den anderen Elternteil zu äußern, um die Fronten zwischen den Eltern nicht weiter zu verhärten. Die Kinder werden in der ersten Verhandlung vor dem Familiengericht nicht angehört. Gemeinsam mit den Richtern, den Anwälten und einem Sachbearbeiter des Jugendamts soll in der gerichtlichen Verhandlung eine tragfähige Regelung gefunden werden, die den Interessen beider Elternteile entspricht.
In geeigneten Fällen arbeiten wir grundsätzlich nach den Vorgaben des Miesbacher Modells.