Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Tabelle hat keine Gesestzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, an der sich aber alle Familiengerichte orientieren.
Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2016 im Internet
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/
Sie können sich die aktuelle Düsseldorfer Tabelle als PDF herunterladen
![](https://gerhardt-lutz.de/wp-content/uploads/2023/10/png.png)
DT 2016.pdf
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Außerdem finden Sie hier die Süddeutschen Leitlinien ebenfalls als PDF. Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte, auch das OLG München verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet.
![](https://gerhardt-lutz.de/wp-content/uploads/2023/10/png.png)
SüdL 2016.pdf
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