Wir sind beide Fachanwältinnen für Familienrecht und verfügen über ein großes Fachwissen und erheblichen Erfahrungsschatz.
In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Bereits nach der Trennung müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Eine frühzeitige kompetente Beratung schützt vor vermeidbaren, häufig unüberlegten Fehlentscheidungen. Anlässlich der Ehescheidung müssen tragfähige Lösungen sowohl zu den finanziellen Folgen der Scheidung, als auch zu den Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs der Kinder mit dem nicht betreuenden Elternteil.
Wir versuchen eine Einigung zu erarbeiten, ohne den Streit auszuweiten, aber nicht um jeden Preis: die Interessen des Mandanten müssen dabei gewahrt bleiben!
Gegenstand der Tätigkeit im Familienrecht:
- Formulierung eines Ehevertrages
- Hilfe bei Trennung und Scheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
- Elterliche Sorge
- Umgang
- Ehewohnung
- Haushaltsgegenstände