Rechtsanwälte Gerhardt, Lutz, Brüning, Mahn

Warum benötigen Sie für ein Testament einen Anwalt?

Viele Menschen laden sich Vorlagen und Muster für Ihr Testament aus dem Internet herunter. Ein Berliner Testament – das ist doch nicht schwer, eine anwaltliche Beratung ist nicht erforderlich. Ich nenne Ihnen 5 Gründe, warum Sie sich beraten oder das Ehegattentestament vorformulieren lassen sollten:

  1. Ein Ehegattentestament kann nach dem Tod eines Ehegatten nicht mehr abgeändert werden. Wird das Testament frühzeitig errichtet, sollte dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit der Abänderung eingeräumt werden.
  2. Nach dem Tod des Ehegatten können Kinder Pflichtteilsansprüche gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen. Ich zeige Ihnen, wie Sie durch empfindliche Pflichtteilsstrafklauseln Kinder ggf. von der Einforderung des Pflichtteils abhalten können.
  3.  Außereheliche Kinder, die nach der Errichtung des Testaments geboren werden, können das Testament später anfechten und damit verhindern, dass die ehelichen Kinder den vollen Erbteil erhalten. Das Anfechtungsrecht kann in einem Testament ausgeschlossen werden.
  4. Ein Ehegattentestament kann zu Lebzeiten nicht einseitig abgeändert oder durch einfache Erklärung widerrufen werden. Ich erkläre Ihnen, wie Sie sich aus der Bindung eines Ehegattentestaments befreien können.
  5. Ich berate Sie darüber, was in den Fällen des gleichzeitigen Versterbens und der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten mit dem Nachlass geschehen soll.

Rechtsanwälte

Gerhardt, Lutz, Brüning, Mahn

Badstraße 13

83714 Miesbach

Tel: 08025/702660

Fax 08025/702666

info@gerhardt-lutz.de