Familienrecht

  • Trennung
  • Scheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
  • Elterliche Sorge
  • Umgang
  • Ehewohnung
  • Haushaltsgegenstände

 

In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Bereits nach der Trennung müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Eine frühzeitige kompetente Beratung eines Rechtsanwaltes schützt vor vermeidbaren, häufig unüberlegten Fehlentscheidungen. Anlässlich der Ehescheidung müssen tragfähige Lösungen sowohl zu den finanziellen Folgen der Scheidung, als auch zu den Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs der Kinder mit dem nicht betreuenden Elternteil. Wir versuchen eine Einigung zu erarbeiten, ohne den Streit auszuweiten, aber nicht um jeden Preis: die Interessen des Mandanten müssen dabei gewahrt bleiben!

 

Wir arbeiten soweit gewünscht nach dem Miesbacher Modell. Weitere Informationen zum Miesbacher Modell finden Sie hier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwälte

Gerhardt, Lutz, Brüning, Mahn

Badstraße 13

83714 Miesbach

Tel: 08025/702660

Fax 08025/702666

info@gerhardt-lutz.de